Alle minderjährigen Kinder sollen künftig einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Der staatliche Vorschuss wird auf Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet. Zahlt ein unterhaltspflichtiger Elternteil kein Unterhalt, drohen häufig finanzielle Probleme. Daher sollen Kinder nun bis zur Volljährigkeit Unterhaltsvorschussleistungen halten. Bisher erhalten Kinder von Allerziehenden lediglich bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres einen Unterhaltsvorschuss. Die Bezugsdauer war...