Vermieterbescheinigung ist zurück

Ab November 2015 müssen Vermieter wieder die Vermieterbescheinigung ausstellen. Der Vermieter muss dem Mieter innerhalb von zwei Wochen den Ein- und Auszug bestätigen.

Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Art des meldepflichtigen Vorganges mit Einzugs- oder Auszugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Person

Wer jemanden eine Wohnanschrift zur Verfügung stellt, ohne dass diese Person dort tatsächlich einzieht, riskiert ein Bußgeld bis 50.000 €.